Anhörung im Landtag: Geschäftsführer fordert Dynamisierung der Vergütungen rechtlicher Betreuungen

Gemeinsam mit dem Fachbereichsleiter unseres Betreuungsvereins, der Evangelischen Familienhilfe Oberhausen, war unser Geschäftsführer Frank Domeyer der Einladung des Rechtsausschusses gefolgt, im Landtag Düsseldorf eine Stellungnahme zur auskömmlichen Vergütung rechtlicher Betreuungen abzugeben.

Gleich zu Beginn seiner Rede wies er auf die strukturellen Schwächen des Vergütungssystems hin: „Das größte Problem ist, dass die Vergütungspauschale seit 2019 stagniert.“ Das hätte zur Folge, dass die Finanzierung längst nicht mehr auskömmlich wäre. Denn: Allein in den Jahren 2023 und 2024 sind die Ausgaben des einzigen Betreuungsvereins in Oberhausen um fast 25 Prozent gestiegen. Grund sind vor allem tarifliche Anpassungen sowie Inflationsausgleichszahlungen. Bei den Einnahmen habe sich jedoch nichts getan. Eine weitere Schwäche sei, dass die Vergütung an die Dauer der Betreuung, an den Aufenthaltsort der Betreuten und an die Vermögenswerte der Betreuten gekoppelt sei. Je länger beispielsweise ein Mensch betreut wird, desto weniger Geld bekommt der Betreuungsverein. „Es gibt aber auch Betreuungen, die selbst nach Jahren noch sehr arbeitsintensiv sind – zum Beispiel bei Erbangelegenheiten. Oder wenn der Mensch auf das Ende ihres/seines Lebens zugeht, möchte und muss man sich Zeit nehmen. Das macht man nicht mal eben so.“

Um finanziell zu überleben, sagt unser Fachbereichsleiter Philipp Jongen, kämen auf jede Vollzeitkraft durchschnittlich 53 Fälle. „Damit liegen wir deutlich über dem Soll.“ Das hat zur Folge, dass nicht nur pro Fall weniger Zeit bleibt. „Der Schriftverkehr nimmt immer mehr Zeit in Anspruch, persönliche Kontakte werden weniger, eine telefonische Erreichbarkeit ist kaum noch gegeben.“ Von der Belastung für seine Kolleginnen und Kollegen und ihn ganz abgesehen. Auch die Querschnittsarbeit leidet unter der auf Kante genähten Finanzierung. „Wir können unsere ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer nicht so intensiv begleiten, wie sie eigentlich Unterstützung brauchen.“ Das allerdings läge nicht nur daran, dass die Zeit fehlte. „Wir dürfen für jeden Ehrenamtlichen 450 Euro pro Jahr geltend machen. Also sind wir froh um jeden, den wir haben. Besser wäre aber, wenn ein fachlich versierter Ehrenamtliche mehrere Betreuungen übernehmen würde. Das würde Zeit sparen, ist rein wirtschaftlich gesehen aber überhaupt nicht lohnend.“

Damit die rechtliche Betreuung künftig auskömmlich finanziert ist, müsste die Vergütung nicht nur erhöht werden. Unser Geschäftsführer fordert vielmehr eine Dynamisierung der Vergütung, um auf Tarif- und Preissteigerung kurzfristig reagieren zu können. In diesem Zuge erinnert er gern an die im Jahr 2017 veröffentlichte „Würde-Bewahrer“-Kampagne unseres Landesverbandes, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL). „Die Würde eines Menschen können wir jedoch nur bewahren, wenn wir nicht mit Fällen überlastet sind, wenn wir für den einzelnen Fall ausreichend Zeit haben und wenn wir sachgerecht vergütet werden.“ Ebenso müsste es möglich sein, das Engagement der Ehrenamtlichen wertschätzen zu können.

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