Betreuungsverein: neue Bedingungen für Anspruch auf Landesförderung

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen großen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander, indem sie Menschen befähigen, trotz Einschränkung ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen zu können. Als anerkannter Betreuungsverein unterstützt das Team unserer Evangelischen Familienhilfe Oberhausen e. V. sie bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe und begleitet und berät sie bei der Ausübung ihrer rechtlichen Betreuung.

Um unseren Anspruch auf Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung geltend machen zu können, reichte bis Ende vergangenen Jahres eine mindestens einmalige Kontaktaufnahme pro Kalenderjahr mit unseren rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern aus. Die für diese wichtige Förderung notwendige Voraussetzung haben wir mehr als erfüllt. Die Reform des Betreuungsrechtes zum 1. Januar dieses Jahres macht es seitdem jedoch erforderlich, dass der Kontakt nicht mehr nur einseitig, sondern zweiseitig erfolgen muss. Konkret bedeutet dies: Wir erhalten nur dann die Landesförderung, wenn unsere Kontaktaufnahme erwidert wird. Passiert das nicht, müssen wir auf einen nicht unerheblichen Geldbetrag verzichten. Natürlich sind wir auch weiterhin für unsere rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer da; allerdings droht die Gefahr, unsere Angebote künftig deutlich einschränken zu müssen.

Um genau das zu verhindern, haben wir unseren rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern vor wenigen Wochen einen Brief zukommen lassen, indem wir auf genau diese Reform und ihre Konsequenzen aufmerksam gemacht haben. Zusätzlich haben wir nochmals auf unsere Veranstaltungen im zweiten Halbjahr dieses Jahres hingewiesen. Um möglichst viele Antworten zu erhalten, haben wir zudem eine Verlosung durchgeführt, an der jede und jeder teilnahm, die/der das Kreuzchen an der entsprechenden Stelle gemacht hatte. Zu gewinnen gab es Gutscheine fürs Westfield Centro Oberhausen in einem Gesamtwert von 650 Euro. Fachbereichsleiter Markus Hönicke bewies ein glückliches Händchen und zog insgesamt neun glückliche Gewinnerinnen und Gewinner unter allen Einsendungen heraus. Diese luden wir zur Gewinnübergabe auf einen gemütlichen Abend in die Räume unseres Betreuungsvereins ein. Sechs folgten der Einladung gern, drei waren gesundheitlich verhindert. Die Freude bei unseren Gewinnerinnen und Gewinnern war groß. „Ich weiß auch schon, was ich mir von dem Geld gönne“, sagte eine unserer Gewinnerin, die ehrenamtlich ein junges Mädchen betreut. Und auch die anderen nahmen die Finanzspritze zur Vorweihnachtszeit gern an. An dieser Stelle sagen auch wir nochmals Danke für die Teilnahme und wünschen viel Spaß beim Ausgeben!

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