Regierung einigt sich auf Eckpunkte zur Kindergrundsicherung – Kritik an geplanter Reform wird laut

Die Kindergrundsicherung kommt: Darauf hat sich die Bundesregierung nach Monaten zäher Verhandlungen zwischen Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Sonntagabend geeinigt. Die Ampelkoalition plant mit ihrer Kindergrundsicherung, das bisherige Kindergeld mit zusätzlichen, einkommensabhängigen Leistungen zu bündeln. „Wir gehen davon aus, dass dann die Dunkelziffer derjenigen sinkt, die bislang auf familienbezogene Leistungen verzichten, weil das Wissen um diese Leistungen fehlt, die Anträge zu kompliziert sind oder die Scham zu hoch ist, staatliche Leistungen zu beantragen“, erklärt Heike Moerland, Armutsexpertin bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL), zu der auch wir gehören. „Die Bundesregierung muss jetzt ihr Versprechen einhalten, dass Familien die Leistungen erhalten, ohne jedes Mal neue Anträge stellen zu müssen.“

Konkret bedeutet die ab dem Jahr 2025 geltende Kindergrundsicherung: Eltern haben unabhängig vom Einkommen weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro pro Kind, den sogenannten „Kindergarantiebetrag“ (fixer Grundbetrag), der alle zwei Jahre angepasst werden soll. Darüber hinaus haben Eltern mit weniger/wenig Einkommen Anspruch auf Unterstützung aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ sowie auf den Kinderzuschlag. Bisher musste die Unterstützung bei unterschiedlichen Ämtern eigens beantragt werden. Das führte dazu, dass geschätzt rund 70 Prozent der Familien die ihnen zustehenden Mittel gar nicht erst abriefen. Künftig soll aus der Holschuld der Eltern eine Bringschuld des Staates werden: Wer einmal beim „Familienservice bei der Bundesagentur für Arbeit“, der neuen geplanten Anlaufstelle für alle Kinderleistungen, registriert ist, muss nichts weiter tun, sondern bekommt das Geld, den „Kinderzusatzbetrag (flexibler Zusatzbetrag)“, automatisch ausgezahlt. Wie bisher haben alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren Anspruch auf die Kindergrundsicherung. Wer eine Ausbildung macht, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Studierende werden bis zum 27. Lebensjahr unterstützt.

Insgesamt 2,4 Milliarden Euro sind im ersten Jahr für die Kindergrundsicherung eingeplant, bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen könnten die Kosten in den Folgejahren auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen. „Somit stellt Paus eine substanzielle Anhebung der Beträge in Aussicht, weil sie davon ausgeht, dass das Existenzminimum inflationsbedingt steigen wird. Finanzminister Lindner erwartet hingegen eine geringe Anpassung der Regelsätze und betonte zudem, es werde keine generellen Leistungsverbesserungen für Kinder von Erwerbslosen geben. Spürbar mehr Unterstützung soll es lediglich für die Kinder Alleinerziehender geben“, heißt es auf n-tv.de. Auf mdr.de heißt es weiter: „Paus sagte auf der Pressekonferenz, die Kindergrundsicherung sei die zentrale Antwort, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Für Kinder bringe sie einfach zugängliche Leistungen und schaffe mehr Gerechtigkeit.“ Daran haben Wohlfahrtsverbände, darunter die Diakonie Deutschland, der Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Paritätische Wohlfahrtsverband, jedoch ihre Zweifel. Armutsforscher Christoph Butterwegge spricht im MDR gar von „einem riesigen Skandal“. Die jetzt angekündigte Erhöhung um einige wenige Euro reiche nicht aus, betont Heike Moerland, Leiterin des Geschäftsfelds Berufliche und soziale Integration in der Diakonie RWL. „Familien, die von Armut betroffen oder bedroht sind, brauchen mehr Geld. Das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder muss – wie vom Bündnis Kindergrundsicherung gefordert – grundsätzlich neu berechnet werden.“ Von relativer Armut betroffen sind aktuell rund 2,8 Millionen Kinder in Deutschland.

Foto: Pixabay/Esther Merbt

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