Jugendgerichtshilfe

Beratung und Begleitung im laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren

Unser Angebot

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Angebot für Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, sowie deren Familien. Die Hilfe beinhaltet auf freiwilliger Basis die Beratung und Begleitung im laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren und unterstützt das Gericht bei der Urteilsfindung.

Das Jugendgerichtsgesetz sieht eine Einzelfall- und vorwiegend täterorientierte Ahndung vor, in der zunächst die helfenden Maßnahmen Vorrang vor Strafen und repressiven Maßnahmen haben sollen. Hierbei spielt die Beratungs- und Betreuungsaufgabe der Jugendgerichtshilfe eine entscheidende Rolle, da sie einerseits die betreffende Jugendliche und den betreffenden Jugendlichen berät und unterstützt, andererseits auch Einschätzungen formulieren soll, um geeignete weiterführende Hilfemaßnahmen einzuleiten oder zu vermitteln und auch in der folgenden Gerichtsverhandlung einen angemessenen Vorschlag über Art und Umfang der Sanktionierung zu unterbreiten. Dieser Vorschlag soll sowohl der persönlichen Entwicklung und Persönlichkeit des jungen Menschen als auch der Schwere des Vergehens oder Verbrechens gerecht werden.

Die gezielte Zusammenarbeit mit den Eltern ist hierbei oft von großer Bedeutung.

Die Unterstützung erfolgt auf der Grundlage des § 52 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Unser Angebot umfasst:

  • Beratung und Begleitung für Jugendliche, Heranwachsende und ihre Eltern im laufenden Straf- und Ermittlungsverfahren
  • Klärung der erzieherischen und sozialen Gesichtspunkte, die zu dem Strafverfahren geführt haben
  • Stellungnahme im Gerichtsverfahren
  • Einleitung und Sicherung der von den Justizbehörden verhängten Auflagen und Weisungen
  • im Bedarfsfall: Vermittlung an weiterführende Fachdienste
  • Präventionsangebote zur Vermeidung von Straftaten

Kontakt

Jugendgerichtshilfe

Paul-Reusch-Straße 2
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 825 27 38
Telefon 02 08 825 26 73
E-Mail jugendgerichtshilfe@diakoniewerk-oberhausen.de